Die Versicherung ist davon abhängig, ob die Drohne privat oder gewerblich genutzt wird.
Wird die Drohne ausschließlich privat genutzt, dann reicht meistens eine private Haftpflichtversicherung aus. Je nach Gewicht und Anbieter gibt es aber preisliche Unterschiede. Außerdem sollte der Leistungsumfang genau durchgelesen werden, ob das Teilen von Fotos mit im Tarif enthalten ist oder schon zur gewerblichen Nutzung zählt. Viele Versicherungen bieten unterschiedliche Tarife an, je nachdem wie hoch die Deckungssumme sein soll und wie die Selbstbeteiligung ausfällt. Einige wichtige Aspekte müssen noch berücksichtigt werden. Wieviele Drohnenpiloten fliegen mit der Drohne? Die Anzahl der Drohnen die versichert werden und welche Länder enthalten sind. All diese Fragen spielen bei der Auswahl der richtigen Versicherung eine wichtige Rolle.
Möchte man die Drohne gewerblich nutzen, dann reicht die private Haftpflichtversicherung nicht mehr aus. Dann ist der Abschluss einer seperaten Drohnenversicherung notwendig.
Wenn du eine passende Versicherung gefunden und abgeschlossen hast, bekommst du eine Versicherungsbestätigung. Diese muss bei jedem Flug mitgeführt werden, da die Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung ein Versicherungsnachweis vor sieht.
Drohnen ab einem Gewicht von 250 Gramm benötigen eine feuerfeste Plakette, auf der sich der Name und die Adresse des Halters der Drohne befindet. Diese müssen sichtbar an der Drohne angebracht werden. Plaketten sind nicht teuer und können online bestellt werden.
Betreiber von Drohnen ab einem Gewicht von 250g müssen sich registrieren. Bei Drohnen bis zu 250g gilt dies auch, sofern sie über eine Kamera verfügen. Die Registrierung wird vom Luftfahrt-Bundesamt(LBA) angeboten und kann über diesen Link durchgeführt werden: Registrierung LBA
Die einmaligen Kosten belaufen sich bei einer natürlichen Person auf 20 € und bei einer juristischen Person auf 50 €.
Nach der Registrierung erhält man eine elektronische Registrierungsnummer(e-ID), die an einer geeigneten Stelle an der Drohne angebracht werden muss.
Je nach Größe und Gewicht der Drohne wird ein Führerschein benötigt.
Drohnen bis 250g: Drohnenführerschein ist nicht erforderlich
250g bis <500g: der kleine EU-Kompetenznachweis(A1/A3) wird benötigt
500g bis <2Kg: der kleine EU-Kompetenznachweis(A1/A3) wird benötigt, falls man über Wohngebiete fliegen möchte, braucht man zusätzlich den EU-Fernpilotenzeugnis A2
Der kleine Drohnenführerschein kann auch beim LBA absolviert werden und kostet 25 €: EU-Kompetenznachweis
Das ganze Training und die Prüfung findet online statt und kann beliebig oft wiederholt werden.
Die zusätzliche theoretische Prüfung kann bei einer Prüfstelle, welche den EU-Fernpilotenzeugnis A2 anbietet, absolviert werden: Prüfstellen für Fernpiloten
Während der Urlaub immer näher rückt und man früher immer mit der Kamera unterwegs war, kommt heute vermehrt die Überlegung, die Drohne mit ein zu packen. Doch wie sieht die Gesetzeslage in den verschiedenen Ländern aus? Darüber sollte man sich vorher gut informieren. Eine sehr gute Übersicht bietet die Seite my-road.de von Bina & Francis. Die beiden haben schon sehr viele Länder bereist und recherchieren immer die aktuellen Gesetze der Länder.
Bevor ihr allerdings mit der Drohne verreist, gibt es ein paar Dinge, die Ihr beachten müsst. Schaut euch dazu als erstes die Gepäckbestimmung der Fluggesellschaft an. Dort findet Ihr erste wichtige Infos zum Transport der Drohne. Desweiteren sollte der Akku zur Hälfte entladen und in sogenannten Lipo safebags aufbewahrt werden.